AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 - Anmeldung und Vertragsabschluss

1. Die Anmeldung zu einem Laufzeitvertrag oder Club muss schriftlich mittels eines vorgefertigtenAnmeldeformulars der Alma Latina Tanzschule (AL) erfolgen. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten vorgenommen und unterzeichnet werden. Bei Anmeldung wird eine Aufnahmegebühr, gemäß der Preisliste erhoben.

2. Eine Mitgliedschaft im Alma Latina Gold Club ist erst nach Beendigung aller Masterkurse möglich. Die Mitgliedschaft läuft hierbei auf unbegrenzte Dauer.

3. Die Anmeldung bei der Alma Latina Tanzschule erfolgt unter Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Ein Vertrag gilt erst als geschlossen, wenn die Anmeldung durch Alma Latina verbindlich bestätigt wurde. Die Kursbestätigung erfolgt per Email oder schriftlich per Post. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.

§2 - Zahlungsbedingungen

1. Die aktuellen Kursgebühren sowie die Gebühren für Tanzkurse und die Club Monatsmitgliedschaft sind in den aktuellen Kursprogrammen aufgeführt. Die Preise verstehen sich pro Person und beinhalten die jeweils aktuell gültigeMehrwertsteuer, GEMA Gebühren, Verwaltungskosten sowie alle für die Erbringung der Unterrichtsleistungen erforderlichen Nebenkosten.

2. Die Anmeldung zu einem Laufzeitvertrag oder Club verpflichtet zur Leistung der vollen Gebühr. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie die Nichtinanspruchnahme der gesamten Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Zahlung der vollständigen Gebühr.

3. Die Kursgebühren für die Tanzkurse werden vor Kursbeginn zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder zur ersten Unterrichtsstunde in Bar. Alternativ ist nach Erteilung einer Bankeinzugermächtigung eine Bezahlung mittels Lastschriftverfahren möglich.

4. Bei einer Teilnahme am Kurs-/Clubsystem werden die jeweiligen Gebühren monatlich im Voraus zwischen dem ersten und fünften Werktag eines Monats mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Hierzu hat der Antragsteller eine Bankeinzugermächtigung im Anmeldeformular zu erteilen. Sollte es zu einer Rücklastschrift kommen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Antragsteller gesondert in Rechnung gestellt.

§3 - Rücktritt und versäumte Stunden

Ein kostenfreier Rücktritt ist bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Versäumte Stunden können nach Absprache, Möglichkeit und Angebotslage in Parallelkursen der gleichen Kursstufen nachgeholt oder vorgezogen werden. Ein Anspruch auf (anteilige) Erstattung der Kursgebühr besteht nicht. In begründeten Einzelfällen können auch kostenlose Einzelstunden in Anspruch genommen werden. Die Vergabe dieser Privatstunden erfolgt ausschließlich durch die Geschäftsleitung der Alma Latina Tanzschule. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

§4 - Kündigung und vorzeitiges Ende der Vertragslaufzeit

1. Die Kündigungsfrist für die 6- und 12-Monatsverträge beträgt sechs Wochen zum Vertragende. Für den Alma Latina Gold Club beträgt diese sechs Wochen zum Quartalsende.

2. Für 2-Monatsverträge und den Alma Latina Kids Club gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende.

3. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag fristgerecht zum Ende der vereinbarten Laufzeit schriftlich zu kündigen.Im Falle nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Laufzeit bei den 2-, 6- und 12-Monatsverträgen automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit.

4. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Die Mitgliedschaft im Alma Latina Gold Club kann vorzeitig beendet werden, wenn das Mitglied aus dem Einzugsgebiet wegzieht und es aufgrund der Entfernung für das Mitglied unzumutbar ist, weiterhin an den Kursen teilzunehmen. Die Mitgliedschaft endet in diesem Fall zum Ende des Monats, in welchem der amtliche Nachweis durch das Mitglied erbracht wurde.

6. Gleiches gilt bei schwerwiegender Erkrankung, aufgrund derer kein Tanzsport ausgeübt werden kann, nach Vorlage eines ärztliches Attests.

§5 - Stilllegung des Vertrags

1. Die Teilnahme am Kurssystem bzw. die Mitgliedschaft im Alma Latina Gold Club / Kids Club kann bei Vorliegen schwerwiegender Gründe monatlich stillgelegt werden. Dies ist jedoch nur in Absprache mit der Alma Latina Tanzschule möglich. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

2. Schwerwiegende Gründe sind z.B. Schwangerschaft, längere Krankheit oder Abwesenheit aus dem Einzugsgebiet (jeweils min. ein Monat). Urlaub oder berufliche Abwesenheit gelten nicht als schwerwiegende Gründe.

3. Kann ein Mitglied bei dauerhafter Verlegung des Kurstermins den neuen Termin auf Grund schwerwiegender Gründe nicht mehr wahrnehmen, ist ebenfalls eine Stilllegung möglich.

4. Schwerwiegende Gründe sind durch eindeutigen Nachweis seitens des Teilnehmers/Mitglieds der Alma Latina Tanzschule zu belegen.

5. Wird der Vertrag stillgelegt, so verlängert er sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung.