Wir dürfen wieder öffnen – aber wie geht’s jetzt weiter?
Öffnungsschritt II der aktuellen Corona-Verordnung in Baden Württemberg erfasst nun auch endlich die Tanzschulen! Somit können auch wir ab 14. Juni unter Beachtung der gültigen Corona-Regeln unsere Türen für Euch öffnen.
Insbesondere gilt:
– Ihr dürft keine Symptome einer Infektion haben.
– Ihr seid 2x geimpft und eure zweite Impfung liegt mindestens 2 Wochen zurück
– Ihr habt einen negativen Schnelltest eines offiziellen Testzentrums, der maximal 24 Stunden alt ist
oder
– Genesene mit ärztlicher Bescheinigung.
Die maximale Teilnehmerzahl je Kurs sind 12 Teilnehmer.
Es gibt folgende Möglichkeiten verpassten Unterricht aufgrund COVID-19 „nachzuholen“:
1. Nachholstunde
2. Gutscheine Für die verpasste Stunde
3. Gutgeschriebene Monate
Folgender Plan gilt ab 14. Juni 2021 bis 14 November 2021
Montag: 18:45 – 19:45 Uhr
Nachholstunde 20:00 – 21:00 Uhr
Dienstag: 18:45 – 19:45 Uhr
Nachholstunde 20:00 – 21:00 Uhr
Mittwoch: 18:45 – 19:45 Uhr
Nachholstunde 20:00 – 21:00 Uhr
Samstag: 12:30 – 13:30 Uhr
Nachholstunde 15:30 – 16:30 Uhr
Samstag: 14:00 – 15:00 Uhr
(Nur Gutschein und Probestunde)
Jeden zweiten Sonntag:
15:00 – 16:00 Uhr
16:30 – 17:30 Uhr
Nachholstunde 18:00 – 19:00 Uhr